Je nach RZ dringt die Info das ein "Gerät" am Server hängt zum Anbieter vor. Dieser sollte dann eben besonnen reagieren.
Was meinst du genau damit? Das hört sich für mich sehr naiv an, d.h. du glaubst, dass das RZ dem VPN-Anbieter dann beischeid sagt? Das dürfen die nicht, der Mieter des Servers wird bei solchen Überwachungsmaßnahmen wie auch bei TKÜV natürlich nicht von seinem Provider / Hoster informiert, dann wäre die Überwachung hinfällig und sinnlos.
Da BKA usw. ist nicht völlig blöd, die wissen schon, wie man Metadaten sammeln kann. Und natürlich lassen sich dadurch wesentliche Informationen sammeln. Also davon auszugehen, dass VPN Anbieter einen Freibrief hätten und das der "einzelne" Nutzer so schützenswert ist, dass der Server deshalb nicht überwacht werden könnte, ist falsch. Zumal auch "ausländische" Nutzer einen VPN nutzen und dann generell nicht mehr selektiert werden kann, ob es sich um deutsche User handelt oder nicht. Deswegen sollte der , der wirklich anonoymer unterwegs sein will, wirklich Kaskaden nutzen.
Sprich zu USB Sticks die die Festplatte(n) entschlüsseln ohne Eingabe eines PW
Das würde ich nicht machen. Ist der USB-Stick in den falschen Händen, entschlüselt man damit das System. Mir ist nicht bekannt, dass es in Deutschland ein Gesetz zum Thema Beugehaft u. Passwortherausgabe gibt.
Wenn es sowas geben würde, dann hätte wir in Deutschland keine Clan Strukturen oder irgendwelche Kulturkreise, die systematisch Straftaten begehen aber niemals abgeschoben werden.