Dr_Iwan_Kakalakow
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Bayern führt als erstes Bundesland
Vorratsdatenspeicherung für Verfassungsschutz ein
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Die bayerische Staatsregierung will das Verfassungsschutzgesetz novellieren und bei der Vorratsdatenspeicherung Vorbild für andere Länder und den Bund sein.
Der bayerische Verfassungsschutz soll auf Telefonverbindungs- und Internetdaten zugreifen dürfen. Die bayerische Regierung beschloss am Dienstag in München einen Gesetzentwurf dazu von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem der Landtag noch zustimmen muss. Die Verfassungsschützer könnten demnach bei Beginn einer Telekommunikationsüberwachung auch abfragen, mit wem die Betreffenden in den vorangegangenen zehn Wochen in Kontakt waren.
Zu den weiteren Bestandteilen der geplanten Novelle des Verfassungsschutzgesetzes gehören eine enge Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Polizei- und Sicherheitsbehörden und gesetzliche Rahmenbedingungen dafür, wie V-Leute eingesetzt werden. Zudem soll das Gesetz stärker mit dem Bundesrecht harmonisiert werden.
Eine Rechtsgrundlage ist das neue Gesetz, mit dem Bundestag und Bundesrat Anfang November die Vorratsdatenspeicherung wieder erlaubt hatten. "Angesichts der unverändert hohen Bedrohungslage ist es mir wichtig, die Handlungsfähigkeit des bayerischen Verfassungsschutzes zu erhalten", sagte Herrmann.
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Mehr hier: http://www.heise.de/newsticker/meld...erung-fuer-Verfassungsschutz-ein-3044290.html
Vorratsdatenspeicherung für Verfassungsschutz ein
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Die bayerische Staatsregierung will das Verfassungsschutzgesetz novellieren und bei der Vorratsdatenspeicherung Vorbild für andere Länder und den Bund sein.
Der bayerische Verfassungsschutz soll auf Telefonverbindungs- und Internetdaten zugreifen dürfen. Die bayerische Regierung beschloss am Dienstag in München einen Gesetzentwurf dazu von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem der Landtag noch zustimmen muss. Die Verfassungsschützer könnten demnach bei Beginn einer Telekommunikationsüberwachung auch abfragen, mit wem die Betreffenden in den vorangegangenen zehn Wochen in Kontakt waren.
Zu den weiteren Bestandteilen der geplanten Novelle des Verfassungsschutzgesetzes gehören eine enge Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Polizei- und Sicherheitsbehörden und gesetzliche Rahmenbedingungen dafür, wie V-Leute eingesetzt werden. Zudem soll das Gesetz stärker mit dem Bundesrecht harmonisiert werden.
Eine Rechtsgrundlage ist das neue Gesetz, mit dem Bundestag und Bundesrat Anfang November die Vorratsdatenspeicherung wieder erlaubt hatten. "Angesichts der unverändert hohen Bedrohungslage ist es mir wichtig, die Handlungsfähigkeit des bayerischen Verfassungsschutzes zu erhalten", sagte Herrmann.
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Mehr hier: http://www.heise.de/newsticker/meld...erung-fuer-Verfassungsschutz-ein-3044290.html