Monero als Zahlungsart einführen

... Auch in der EU nicht. Man mag ein "noch" einfügen, aber de facto gibt es das bisher nicht...
Das stimmt traurigerweiße nicht. So etwas gab es, als England noch teil der EU war. Heutzutage findet man keine Quellen mehr (sicher alle gelöscht oder bei den Suchmaschinen auf einer schwarzen Liste) aber da gab es mind. 1 geschichte dazu.
Bekannt wurde es nur, da es einige Jahre Später in einer französischen Zeitung stand und England episch angepisst war, da die ums verrecken nicht heraus finden konnten, wer von den ganzen Beteiligten dagegen verstoßen hat.
 
Das stimmt traurigerweiße nicht. So etwas gab es, als England noch teil der EU war. Heutzutage findet man keine Quellen mehr (sicher alle gelöscht oder bei den Suchmaschinen auf einer schwarzen Liste) aber da gab es mind. 1 geschichte dazu.
Bekannt wurde es nur, da es einige Jahre Später in einer französischen Zeitung stand und England episch angepisst war, da die ums verrecken nicht heraus finden konnten, wer von den ganzen Beteiligten dagegen verstoßen hat.
Es gibt keine Gag Order in Deutschland und der EU. Dazu müsste man im Fall von Deutschland viele Gesetzesänderungen vornehmen.

  • Änderung oder Einschränkung von Artikel 10 GG (Fernmeldegeheimnis)
  • Einführung spezieller Sicherheitsgesetze mit Schweigepflichtklauseln
  • Einrichtung von Sondergerichten mit geheimem Verfahren (wie FISA)
  • Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere bzgl. Zeugnisverweigerungsrechte und Auskunftspflichten
  • Anpassung der DSGVO oder nationale Aushebelung durch neue EU-Verordnungen (sehr unwahrscheinlich)

So einfach ist es nicht.
Was zutreffend ist das Presseberichterstattung eingeschränkt werden kann (bspw. bei Terror oder schweren Staatsgefährdenden Straftaten) - jedoch nur temporär. Dies ist bei einem kleinen Fisch (wie es ein legaler und rechtlich einwandfrei arbeitender VPN Betreiber nun einmal ist) nicht zu erwarten.

Im Zivilrecht mag es ebenfalls Klauseln geben. (Klassiker "Wir äußern uns nicht zu einem Laufenden Verfahren").

Aber es gibt potentiell keine Gag Order vergleichbar mit den USA bei denen es Betroffenen einer Maßnahme verboten ist über eine Maßnahme zu berichten

Der Fall mit England worauf du dich beziehst ist das englische Investigatory Powers Act (IPA) Gesetz.
Dieses gilt (und galt) nur in England und beinhaltete
  • Massenüberwachung
  • Verpflichtung von Unternehmen zur Mitarbeit
  • Schweigepflichts-Klauseln bei bestimmten Maßnahmen

Dies betraf jedoch nicht reguläre Strafprozesse sondern Geheimdienste.

Allem Engagement in Ehren - double checke deine Quellen.
Du verwechselst gesetzlich erzwungene Geheimhaltung (wie in den USA, der Gag Order) mit faktischer Intransparenz durch Geheimdienste (wie in England)
 
Last edited:
Ich würde die quellen gegenchecken, wenn es die noch gäbe. Und genau das war ja der Skandal daran. Ich schicke dir was ich weiß in einer PM, da das definitiv nicht hier ins Forum gehört.
 
Ich würde die quellen gegenchecken, wenn es die noch gäbe. Und genau das war ja der Skandal daran. Ich schicke dir was ich weiß in einer PM, da das definitiv nicht hier ins Forum gehört.
Mir sagt der Fall durchaus etwas. Und es ist so wie ich es dir hier schon geschrieben habe.
Es betrifft IPA.

Dennoch wird da eben verwechselt, nämlich die erzwungene Geheimhaltung mit einem nationalen Gesetz das ausschließlich für Ermittlung von den englischen Diensten gilt.
Das macht es nicht besser. Aber damit zu dem Schluss zu kommen das es eine "Gag Order" in der EU gegeben habe, stimmt eben so nicht.
 
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