Lügen für die Vorratsdatenspeicherung

Bestandsdaten-Anfragen:

Auszug:
Für den Abruf der Bestandsdaten gibt es kein einheitliches Formular. Teilweise sind es einfache Freitexte, wo Behörden nach § 112, 113 TKG I.V.m §100j StPO ein Auskunftsersuchen stellen. Die Anfragen kommen per Fax, Brief und Mail als Text, PDF und Word Dokument(!) rein.
Da die Echtheit der Mails nicht geprüft werden kann, wird auf ein unterschriebenes Fax bestanden (Digitale Signatur? undenkbar).
Wenn man neu in diesem Bereich ist, hält man die Anfragen teilweise für Fälschungen. Nachfragen bei der Polizei bestätigen aber die Echtheit.
Obwohl unsere Bestandsdaten nicht verifiziert sind (kostenloser Dienst, viele Fakes), kassieren wir über 16€ vom Staat für die Auskunft, was ich sehr bedenklich finde (einige Bundesländer zahlen weniger).
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BND-Präsident im Geheimdienstausschuss: "Wir sind abhängig von der NSA"

BND-Chef Gerhard Schindler hat Fehler im Umgang mit NSA-Zielvorgaben eingeräumt.
Gegen Gesetze habe der BND aber nicht verstoßen.
Ihm habe die Fantasie gefehlt, Schmu bei Selektoren mit EU-Bezug bei Daten aus Krisengebieten zu wittern.
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Die verwendeten Ports sollen wohl ebenfalls gespeichert werden um die Nutzereemittlung zu verbessern. Grund seien vor allem die Kabel-Kumpels, denen als Spätberufene im ISP Geschäft schlicht genug IPv4 Adressen fehlen um allen Teilnehmern ne eigene zuzuweisen. Die surfen dann genatted über ein und dieselbe Adresse. Ist naturlich doof für die Ermittler, da die dann n Problem der Zuordnung haben, ergo nimmt man nun die Ports mit rein...


http://heise.de/newsticker/meldung/...e-der-Datenerfassung-befuerchtet-2663756.html
 
Naja, die waren ja schon die ganze Zeit von sich sehr überzeugt. Bin sehr gespannt wann der erste klagt und was daraus wird.

@PP Frank : wie seht PP die Vorratsdatenspeicherung
 
@Dexter

Wir können dazu gar nichts sagen derzeit, da wir das genaue Gesetz überhaupt noch nicht gesehen haben. Für uns ist da der Wortlaut recht interessant. Im Endeffekt müssen wir das genaue Gesetz studieren, dann gucken ob es für uns Lücken gibt, danach die RZ anschreiben was die davon halten und ob die das mitmachen und dann entscheiden wir ob man den Standort behält, oder nicht. Im Notfall gucken wir ob man was im Ausland mit deutschen IP's besorgen können. Für den ein oder anderen Zweck sind die ja ganz interessant.

Gibts eigentlich irgendwo schon das genaue Gesetzt zum lesen?
 
http://www.offenenetze.de/tag/telekommunikationsdienst/


Also wenn ich das richtige sehe, dann sind wir aus dem Schneider, da wir kein "Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste", da wir kein "Internet anbieten", sondern es lediglich verarbeiten. Die Diskussion bei öffentlichen WLAn-Hotspots ist da schon um einiges heikler, da man schlicht und ergreifend den Leuten kostenloses Internet zur Verfügung stellt. Stellt sich natürlich die Frage ob die RZ der Argumentation folgen und das so mitmachen. Die Stellungnahme von uns für die Polizei müssen wir natürlich überarbeiten lassen und das kostet wieder paar Mark, aber dafür haben wir ja Rücklagen, also nicht schlimm. Das einzige was kritisch ist, ist die Haltung der RZ zu dem Thema
 
@PP Frank da bin ich wirklich gespannt, wie die gesetzliche Regelung wirklich aussieht. Kann hier auch nur hoffen, dass die RZ gut mitarbeiten.

Hast du dazu vielleicht irgendwelche Infos?

Zwecks WLAN-Hotspots, ich bin der Meinung das diese komplett rausgenommen werden sollen. Auch wenn hier rüber angeblich Staftaten begegangen werden. Gerade ein WLAN Hotspot ist doch mal was feines. Aber das wird leider doch sehr selten bleiben in Deutschland.
 
Ich bin der Meinung, dass eine Klagewelle bevorsteht und das VDS nach kurzer Zeit wieder abgeschafft wird.

Schneller würde es natürlich gehen, wenn das Volk aus ihrem "Schlaf des Vertrauens" aufwachen würde.
Aber auch das wird kommen, immer mehr Bürger wachen auf!
 
Hab gerade nochmal nachgeguckt. Die letze VDS wurde 2008 beschlossen und 2010 wurden sie durch das Verfassungsgericht gekippt. Mal sehen wie langes diesmal dauert

Das allgemeine Volk wird sich hierzu nicht melden. Denen ist es doch sowieso egal. Sehe ich doch schon bei mir auf Arbeit.
Entweder: "ich hab nichts zu verbergen" oder "ändern kannst de eh nichts" das sind die Aussagen.

So werden die meisten Bürger hier denken. Auch wenn es nicht mehr so passend ist, aber die DDR haben halt viele doch schon vergessen.
 
@Dexter
Das allgemeine Volk wird sich hierzu nicht melden. Denen ist es doch sowieso egal.

Das deutsche Volk ist ein langsames Volk (es lässt sich viel gefallen), aber wenn es die "Schnauze voll hat", dann kracht es richtig.
Und ich stelle fest, dass immer mehr Bürger die "Schnauze voll" haben.

Ich kann aus persönlicher Erfahrung sprechen, dass sogar in Schulen das Thema Überwachung immer öfter angesprochen wird.
Die Schüler nehmen das Thema sehr ernst.
Der Zug rollt und ist nicht mehr aufzuhalten.
 
Na das klingt doch schon mal gut. Aus meinem Kreis kann ich das nicht bestätigen. Hab nur ne Hand voll Leute die das genauso sehen wie ich. Den restlichen Leuten ist es egal.
 
Quelle: NTV

Welche Chancen hat die neue Regelung vor Gericht?

Von verschiedenen Seiten kam bereits die Ankündigung einer Klage: Unter anderem die FDP will gegen das Vorhaben vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Karlsruher Richter hatten das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2010 kassiert. Sie erklärten die Datensammlung zwar nicht grundsätzlich für unzulässig, werteten sie aber als schweren Eingriff in die Grundrechte und erklärten die Vorgaben in ihrer damaligen Form für unverhältnismäßig. 2014 kippte auch das oberste europäische Gericht die EU-weiten Vorgaben. Die Neuregelung soll dem Rechnung tragen: mit weniger Daten, die gesammelt werden, kürzeren Speicherfristen, höheren Hürden für den Zugriff und strengeren Vorgaben für die Sicherung der Daten. Einige Experten halten es daher für denkbar, dass das neue Konzept der Prüfung vor Gericht standhalten könnte. Auch Maas gibt sich zuversichtlich. Es gibt aber auch Gegenstimmen. Die Prognose ist schwierig. Sicher ist nur, dass das Gesetz vor Gericht landen wird.
 
Vorratsdatenspeicherung: Kripo warnt vor "Pervertierung des Grundrechtsschutzes"

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Von schier allen Seiten kommen Proteste:
Für die einen hebelt der Regierungsentwurf zum Protokollieren von Nutzerspuren die Freiheitsrechte aus,
für die anderen stellt er diese weit über Belange der Strafverfolger.
 
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