Lügen für die Vorratsdatenspeicherung

doe

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Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung


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https://netzpolitik.org/2015/luegen...chen-geheime-nebenabrede-der-bundesregierung/
 
Deshalb müssen wir versuchen möglichst viele Leute aufzuklären.
 
Ehrlich gesagt ist Datenschutz und Voratsdatenspeicherung nicht alles. MIr macht derzeit TTIP irgendwie mehr kopfzerbrechen.
 
Wo soll das nur hinführen?
Was steckt wirklilch dahinter?
Und vor allem, wer steckt wirklich dahinter?

Mit der Abwehr von Terroristen hat es sicher nichts zu tun, so viel steht fest.
 
Meine Mails sind raus. Hab an 2 Abgeordnete geschrieben. Leider ist einer von der CDU und der andere von der Linken. Werde aber auch noch einige SPD'ler anschreiben. Weil die ja eher dafür sind, dass dieser Rotz kommt.
 
@PP Frank
Betrifft das PP?
Wenn ja, dann könnt ihr dicht machen.
Oder sehe ich das falsch?

Link
Auszug:

Der Berliner Rechtsanwalt Matthias Bergt hat zudem darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem Wortlaut
des geplanten Paragraphen 113 TKG etwa auch "jeder Freifunker" und "jedes Café mit WLAN" Verkehrsdaten auf Vorrat speichern müsste.
Auch bei diesen handle es sich um "Erbringer öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste".
Offen sei, ob darunter zudem Anbieter von Anonymisierungsnetzwerken fielen.
 
Wir können dazu bisher Null komma gar nix sagen, da wir einfach den Wortlaut des Gesetzes nicht kennen. Natürlich kann es sein das wir deutsche Server durch andere ersetzen müssen. kann auch sein das wir als Nicht-Deutsches-Unternehmen die Server auch weiter betreiben können. Kann auch sein das wir wie bei der alten VDS einfach zu klein sind um loggen zu müssen oder allgemein nicht drunter fallen, da wir kein ISP in dem Sinne sind...
 
Der Gesetzesentwurf soll ja die Tage kommen. Derzeit liegt der ja schon vor und wird gerade überprüft und danach wird er öffentlich gemacht. Danach muss er ja nur noch durch den Bundestag. Bin sehr gespannt wie der aussehen wird.
 
Hab gerade nochmal nachgeguckt. Die wollen heute sogar schon om Bundestag darüber diskutieren. In 2 Wochen wollen die das Ding ja durch haben.
 
Interessanter Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/meld...drechtsverletzung-mit-Zuckerguss-2655649.html

Auszug aus dem Artikel:
[..]
Ein weiteres heißes Eisen: der Richtervorbehalt. Ja, über den direkten Abruf von Vorratsdaten soll stets ein Gericht entscheiden. In den meisten Fällen, in denen Vorratsdaten eine Rolle spielen werden, soll das aber nicht gelten: Wenn die Polizei wissen möchte, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse genutzt hat, dann muss der Provider unter Rückgriff auf Vorratsdaten Auskunft geben – auch bei noch so geringfügigen Tatvorwürfen wie etwa Beleidigungen in einem Online-Forum. Hier sieht der Entwurf weder einen Richtervorbehalt noch eine Beschränkung auf erhebliche Straftaten vor. Zwar hatte das BVerfG diesen Freifahrtschein für die sogenannte Bestandsdatenabfrage in seinem Urteil von 2010 selbst ausgestellt. Es hat aber schon 2012 festgestellt, dass auch bei solchen Abfragen in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird – der Entwurf übergeht dies.
[..]
 
Last edited:
@Dr_Iwan_Kakalakow : Das hatte ich auch vor zu posten. Da bist mir 2 Minuten zuvor gekommen :)

Ein kleiner Auszug davon:

Verhältnismäßig ist ein so massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger außerdem nur, wenn er geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Das BVerfG hatte 2010 noch geurteilt, dass dies unter strengen Voraussetzungen der Fall sein könne. Seither ist wiederum viel geschehen:
2011 veröffentlichte das Max-Planck-Institut in Freiburg (MPI) eine Studie zu den Erfolgen der VDS 1.0 –
Ergebnis: Ein positiver Effekt selbst einer sechsmonatigen Speicherung auf die Strafverfolgung lässt sich nicht nachweisen.
Auch eine Evaluation der EU-Kommission zum Nutzen der VDS in allen EU-Staaten verlief ergebnislos.
Der Gesetzentwurf geht auf diese gravierenden Indizien gegen den Nutzen einer VDS nicht ein, das entscheidende Gutachten des MPI wird auf 55 Seiten nicht einmal erwähnt
 
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So,
hab gestern nun eine Antwort von meinem "Abgeordneten" bekommen. Werde mich heute Nachmittag da mal ransetzen und dem mal antworten., Bin der Antwort bin ich absolut nicht einverstanden.
vielen Dank für Ihre E-Mail zur aktuellen Diskussion über die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" (VDS). Ich begrüße es, dass wir auf der Grundlage der Einigung von Innenminister de Maizière und Justizminister Maas nun eine gesetzliche Regelung herbeiführen werden. Im Mittelpunkt steht dabei die bessere Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität. Hier geht es um schwerwiegende Rechtsverletzungen, bei denen es oft keine anderen erfolgversprechenden Ermittlungsansätze gibt. Die gesetzliche Regelung erfordert eine Abwägung zwischen Freiheits- und Sicherheitsaspekten, deren Gewährleistung gleichermaßen zu den Aufgaben des Staates gehören.

Richtig ist, dass in der angeordneten Speicherung und im Einzelfall erfolgenden Kenntnisnahme von Kommunikationsdaten ein Grundrechtseingriff liegt, der klare Regeln zu Datensicherheit, Umfang der Datenverwendung, Löschung, Transparenz und Rechtsschutz erfordert und der sorgsam gegenüber den Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abgewogen werden muss. Ein diffuses Gefühl von Bedrohung und Überwachung wäre freiheitswidrig und darf nicht entstehen; das ist auch für mich als potentiell betroffener Bürger wichtig. Die Sorgen in Bezug auf den Schutz der eigenen Verbindungsdaten beruhen allerdings nicht selten auf einer unzureichenden Information über das, was im Rahmen der VDS geregelt werden soll. Deshalb zunächst nochmals einige Fakten:

  • VDS umfasst in keinem Fall die Speicherung von Inhalten; niemand lauscht, liest mit oder hält den Inhalt von Mails, SMS oder Telefonaten fest!
  • Es geht bei der VDS um die vorläufige Sicherung von Verbindungsdaten einschließlich Funkzellen-angaben. Letztere sollen nach den vereinbarten Leitlinien nur zu Beginn einer Kommunikation, nicht etwa fortlaufend gesichert werden. Außerdem sollen nach den Leitlinien IP-Adressen zum Datenkranz gehören, die allerdings nur punktuell abgefragt werden sollen, etwa wenn aufgrund von Vorermittlungen bekannt ist, dass sie zum verbotenen Abruf von Daten (zB kinderpornografischer Inhalte) genutzt worden sind. Es ist vorgesehen, dass die Verbindungsdaten von E-Mails vollständig ausgenommen werden.
  • Die Speicherfrist soll 10 Wochen betragen, Funkzellenangaben sollen bereits nach 4 Wochen gelöscht werden. Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern werden von dem Abruf ausgenommen.
  • Die Daten werden nicht etwa bei einer staatlichen Stelle zusammengeführt, sondern verbleiben ohne jegliche besondere Aufbereitung und dezentral bei den Providern, bei denen sie entstehen.
  • Die Übermittlung und Verwendung der Daten durch staatliche Behörden setzt den Verdacht einer schweren Straftat wie etwa Mord, Totschlag, Kinderpornografie, besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs oder terroristische Taten voraus. Ohne einen solchen Anlass - d.h. in aller Regel! werden die Daten nach der festgesetzten Frist ohne weitere Nutzung schlicht bei den Providern gelöscht; keine staatliche Stelle bekommt sie dann jemals zu sehen.
  • Damit unterscheidet sich die VDS entscheidend gegenüber Datensammlungen etwa von Google, Facebook, Payback etc., die die Daten in ihrer Gesamtheit gerade zu dem Zweck erheben, diese umfassend z.B. zu Werbezwecken auszuwerten und möglichst viel über möglichst viele Nutzer zu erfahren.
  • Eine Übermittlung von Verbindungsdaten an staatliche Behörden setzt im Einzelfall eine richterliche Entscheidung voraus.
  • weitere Regeln werden die Transparenz gegenüber dem Betroffenen und die Datensicherheit betreffen; insbesondere soll die Datenspeicherung in Deutschland und die Löschung nach Ablauf der festgelegten Frist geregelt werden.
Unsere Freiheit erhalten wir nur, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Daher schließen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern sie bedingen sich.

Es ist gut und vernünftig, dass in absehbarer Zeit eine gesetzliche Regelung kommt. Ich bin überzeugt: es wird gelingen, die notwenige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren. Die vorgestellten Eckpunkte sind dafür eine gute Grundlage.


Eine VDS wird sowieso nichts bringen. Auch wenn die immer mit Terrorismus argumentieren. Bei diesen Worten die der "Abgeordnete" in seine Mail geschrieben hat, beißt der bei mit auf Granit.

Man sieht was in Frankreich passiert ist. Die Richterliche Entscheidung ist auch nur eine Phrase. Da bekommt der"Richter" das Schreiben und gibt einfach seinen Stempel drauf und das wars. Man sieht was damals bei dem Urmann/Redtube-Fall passiert ist. Die Richter haben doch keine Ahnung. Desweiteren ist es so, dass es niemals einen Beschluss geben wird, der jemals von einem Richter unterschrieben wird. Die machen sich doch damit selbst Strafbar. Aber das interessiert ja eh niemanden. Wenn die VDS kommt, werde ich mir eh was übnerlegenb müssen. Muss ich wohl mir nen Plan ausdenken wie ich meine ganze Familie dazu bringe, alles nur noch zu verschlüsseln. Wird nen schwerer Kampf

Als ich das hier gelesen habe, musste ich doch sehr laut lachen: https://netzpolitik.org/2015/de-mai...t-meint-dabei-aber-nicht-die-bundesregierung/
 
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Auszug:
Die Reichweite des neuen Vorstoßes zum Protokollieren von Nutzerspuren ist wohl selbst dem federführenden Justizministerium nicht klar,
warnt Heiko Maas' Amtsvorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im c't-Interview.
 
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