Innenminister fordern Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen

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Die Innenministerkonferenz (IMK) drängt auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Während Sicherheitsbehörden dies als notwendig erachten, warnen Kritiker vor möglichen Eingriffen in die Privatsphäre. Der Konflikt spitzt sich zu.
Auf der kürzlich abgehaltenen Innenministerkonferenz (IMK) in Potsdam haben die Innenminister der Länder und des Bundes erneut die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen gefordert. Der derzeitige IMK-Vorsitzende, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), soll dabei betont haben: "Die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen muss endlich eingeführt werden."
Stübgen hätte die Forderung mit dem Schutz von Opfern begründet: "Das sind wir den Opfern von Terror, sexuellem Missbrauch und anderen Formen von Hass und Gewalt schuldig." Diese Aussage deute darauf hin, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten bei einer Vielzahl von Straftaten möglich sein solle.

Zusammenfassung
  • IMK fordert Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen
  • Sicherheitsbehörden dafür, Kritiker warnen vor Eingriffen
  • Stübgen betont den Schutz der Opfer
  • Quick-Freeze-Verfahren als unzureichend angesehen
  • EuGH-Urteil ermöglicht Vorratsdatenspeicherung unter Umständen
  • Datenschützer warnen vor Massenüberwachung
  • Konflikt zwischen Sicherheit und Privatsphäre
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