FinmadiG: Verbot anonymer Zahlungen in Digitalwährungen geplant.

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Der Bundestag hat in der letzten Woche erstmals den Gesetzentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes, FinmadiG, beraten.

Schon am 23. Oktober veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf über das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG). Es geht um die nationale Umsetzung der EU-Regulierungen für das digitale Finanzwesen.


Damit will die Bundesregierung anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KryptomärkteAufsichtsgesetz – KMAG) erschaffen. Eine Reihe von weiteren Gesetzen ändert man im gleichem Atemzug gleich mit. Man plant mit dem FinmadiG, die Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten auszuweiten.


FinmadiG erhöht Finanzkontrolle​


Der EU-Abgerodnete Dr. Patrick Breyer lehnt die Vorgaben, die anonyme Transaktionen in digitalen Währungen schon ab dem ersten Euro verbieten, strikt ab. Selbst die von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagene Obergrenze von 1.000 € für anonyme Transaktionen wurde gestrichen. Alle Nutzer gehosteter Wallets müssen sich identifizieren. Auch solche, die nicht selbst aufbewahrte Gelder an gehostete Krypto-Wallets senden. Dies wird sich unter anderem negativ auf Organisationen auswirken, die auf anonyme Spenden angewiesen sind, warnt Breyer.


 
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