Beantwortet: Auskunftserteilung von angemeldeten Usern

beatzekatze

Junior Member
Hallo an die Profis hier in der Runde,

ich habe mal folgende Frage. Wenn ich über VPN surfe, wird meine echte IP nicht übermittelt. Aber man kann natürlich feststellen, dass die IP zu PP gehört.
Wenn es jetzt einen Sachverhalt gibt, wo nur eine Hand voll Personen für in Frage kommt, könnte man doch bei PP anfragen ob diese Personen einen Account bei PP haben. Wenn dann einer von denen einen Account hat und die anderen nicht, dann ist die Sache ja auch recht klar, oder?
Müsste PP hier in einer solchen Konstellation Auskunft erteilen? Oder wie würde ein solches Szenario ablaufen?

Gruß
 
Solution
Nö, die war doch klar und deutlich. Man fragt dauernd welcher Nutzer was gemacht hat(so 2 bis 3 mal im Monat) und wir können das selber nicht sagen, da wir das nicht wissen.
Nö, die war doch klar und deutlich. Man fragt dauernd welcher Nutzer was gemacht hat(so 2 bis 3 mal im Monat) und wir können das selber nicht sagen, da wir das nicht wissen.
 
Solution
Die Frage war doch eher, ob man den Nutzer belangen kann, ohne Beleg da er PP benutzt, aber das geht ja rein rechtlich nicht.
Zumindest sehe ich das so.

beste grüsse
 
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