Was kann man mit dem PP-Benutzernamen anfangen?

northislandem

New Member
Mal angenommen, es wurde mit PayPal bezahlt und die Behörden kommen auf den PP-Benutzernamen. Wäre es dann möglich, diesen dann der E-Mail von PayPal zuzuordnen?
 
Müssten die Jungs (und Mädels?) von PP beantworten. Grundsätzlich - wenn die Anfrage der Behörden korrekt gestellt ist - muss Auskunft gegeben werden, im europäischen Raum. Ich weiß aber nicht konkret, wie es sich hier in der Schweiz bzw in Panama verhält.

Jedoch ist PP in zwei Firmenbereiche geteilt: In den administrativen (Rechnungsstellung) und den operativen (Zur-Verfügungstellung von Servern, Bandbreite etc).

Also sollte die Antwort grundsätzlich lauten "Uns liegen leider keine weiteren Informationen vor. Wir hoffen, wir konnten Ihnen helfen."

Wenn wir aber zur Praxis übergehen werden sich die Behörden kaum mit einem VPN dbzgl auseinandersetzen. Wozu auch? Bis auf wenige traurige Ausnahmen in der Welt, ist die Nutzung solch eines Dienstes legal. Möchten die Behörden herausfinden ob und/oder mit welchem VPN Nutzer X unterwegs ist, wird der Provider befragt.
 
Dass PP von sich aus nichts preisgibt (weil sie es auch gar nicht erst können) wurde hier mehrfach gesagt - das weiß ich. Auch weiß ich, dass so eine ähnliche oder gar gleiche Frage hier schonmal gestellt wurde. Leider kann ich diese Frage nicht mehr finden. Meine Frage bezog sich eher darauf, was die Behörden machen würden, wenn sie auf einem beschlagnahmten Server den PP Manager laufen sehen und man dort noch eingeloggt ist. War das nicht so, dass im VWZ im PayPal Konto der Benutzername von PP drinne stand? Also "PP194949494, 10€, 1 Monat" oder so ähnlich. Dann könnte man doch den Benutzer mit der PayPal E-Mail-Adresse abgleichen (die dann wiederum auf realen Daten läuft), oder nicht?
 
Möglich ist immer vieles. Die Frage die DU dir stellen solltest ist, was die Behörden mit der Info machen sollen?
Ich gehe davon aus, dass du in einer Rechtsstaatlichkeit lebst, die die Nutzung von VPN Diensten nicht verbietet.



Worauf magst du denn genau hinaus?
 
Möglich ist immer vieles. Die Frage die DU dir stellen solltest ist, was die Behörden mit der Info machen sollen?
Ich gehe davon aus, dass du in einer Rechtsstaatlichkeit lebst, die die Nutzung von VPN Diensten nicht verbietet.



Worauf magst du denn genau hinaus?
Auf gar nichts. Die Frage war, wenn so etwas passieren sollte (beispielsweise man hat Mist gebaut o.ä.).
 
Und was soll es überhaupt an sich und alleine für sich beweisen, dass du PP Benutzer Account maier010 hast, der bis Dezember 2021 gültig ist? Wenn dann ist das (zumindest in rechtsstaatlichen Umgebungen) ja wohl nur in Zusammenhang mit anderen Indizien interessant und den Account würden die Ermittler ja höchstwahrscheinlich erst finden nachdem ein Richter auf Basis anderer Indizien / Hinweise eine Durchsuchung angeordnet hat. Kann mich erinnern, dass das FBI im Zuge einer Stalker Ermittlung in der Anklageschrift das als Nebenindiz angegeben hat, dass sie einen Zettel mit VPN Zugangsdaten im Auto des Verdächtigen gefunden haben und von dem VPN Anbieter aus wurde auf den jeweiligen Mail Account zugegriffen. Allein und für sich wär dss aber für nichts ausreichend. Der hatte wohl auch eine Mobiltelefonnummer mit dem Account verknüpft und die konnte ihm eindeutig zugeordnet werden und auch ein paar weitere Schlampereien auf seiner Seite, also auf die gute alte Dummheit / Bequemlichkeit ist da viel öfter Verlass als auf irgendwelche sophisticated traffic correlation attacks etc. ... Wobei man da auch froh drüber sein kann im Zusammenhang von Ermittlungen gegen Stalker, Kinderschänder, Kapitol Stürmer, IS Propaganda Funktionären und ähnlich netten Herrschaften...
 
Kommt auf die Gesetzgebung des jeweiligen Landes an, aber PP hat die Rechnungsstellung vom operativen Bereich getrennt. Dementsprechend dürfte da keine Zuordnung erfolgen können.
Man könnte dann lediglich sagen das Max Mustermann einen Account bei PP gekauft hat - nichts weiter.
Beachte aber hier das Behörden idR. hier nicht auf den VPN-Anbieter zugehen werden, die Fragen - wie bereits erläutert - den ISP,PayPal und ähnliche Dienstleister, mit der simpelsten Anfrage: "Können Sie bestätigen, dass Herr/Frau Hans Wurst einen Account bei Ihnen hat/einen Zugang zu XY bezahlt hat/sonst irgendwas gemacht hat, in deren Daten Sie in Besitz sind (sein müssen, gemäß Aufbewahrungspflichten).

Aber angenommen (!) die Behörden hätten auch deinen Nutzernamen - würde ihnen das gar nichts bringen.
PP loggt - soweit technisch nicht notwendig - nicht. Dementsprechend gibt es keinen Zusammenhang zwischen Nutzernamen und Inhalten.

Das Einzig Gute an Spaßanbietern wie NordVPN ist, dass inzwischen jeder Schlumpf einen VPN nutzt. Dementsprechend macht sich also per se niemand mehr "grundsätzlich verdächtig" wenn jemand einen VPN nutzt.
 
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